Bekanntmachung des Ministeriums für Wohnungsbau und Stadt-Land-Entwicklung zu PV-Anforderungen für Neubauten

Am 13. Oktober 2021 veröffentlichte das Ministerium für Wohnungsbau und Stadt-Land-Entwicklung offiziell die Ankündigung des Ministeriums für Wohnungsbau und Stadt-Land-Entwicklung zur Herausgabe des nationalen Standards „Allgemeine Spezifikation für Gebäudeenergieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien“ und genehmigte die „Allgemeine Spezifikation für Gebäudeenergieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien“ als nationale Norm. Sie wird ab dem 1. April 2022 umgesetzt.

Das Ministerium für Wohnungsbau und Stadt-Land-Entwicklung erklärte, dass es sich bei den dieses Mal veröffentlichten Spezifikationen um verbindliche technische Bauspezifikationen handele und alle Bestimmungen strikt umgesetzt werden müssten.Gleichzeitig werden die einschlägigen zwingenden Bestimmungen der geltenden Ingenieurbaunormen aufgehoben.Sollten die einschlägigen Bestimmungen der aktuellen technischen Baunormen nicht mit den dieses Mal veröffentlichten Spezifikationen übereinstimmen, haben die Bestimmungen der dieses Mal herausgegebenen Spezifikationen Vorrang.

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Der „Kodex“ stellt klar, dass in Neubauten Solaranlagen installiert werden sollen, die geplante Lebensdauer der Kollektoren mehr als 15 Jahre betragen soll und die geplante Lebensdauer von Photovoltaikmodulen mehr als 25 Jahre betragen soll.

Ankündigung des Ministeriums für Wohnungsbau und Stadt-Land-Entwicklung zur Herausgabe des nationalen Standards „Allgemeine Spezifikationen für die Energieeinsparung von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energien“:

Die „Allgemeine Spezifikation für Gebäudeenergieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien“ ist jetzt als nationale Norm mit der Nummer GB 55015-2021 genehmigt und wird ab dem 1. April 2022 umgesetzt. Diese Spezifikation ist eine verbindliche technische Bauspezifikation, und alle Bestimmungen müssen erfüllt sein strikt umgesetzt werden.Gleichzeitig werden die einschlägigen zwingenden Bestimmungen der geltenden Ingenieurbaunormen aufgehoben.Sollten die einschlägigen Bestimmungen der aktuellen Ingenieurbaunormen nicht mit diesem Kodex vereinbar sein, haben die Bestimmungen dieses Kodex Vorrang.

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Zeitpunkt der Veröffentlichung: 08.04.2022