Gestern gab die Europäische Union die offizielle Veröffentlichung der Gesetzgebung zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) im EU-Amtsblatt bekannt. Der CBAM tritt am Tag nach der Veröffentlichung, dem 17. Mai, in Kraft. Damit sind alle Verfahren abgeschlossen, damit der EU-Kohlenstoffzoll heute formell in Kraft treten kann.
Was ist der CO2-Tarif?
Das CBAM ist ein Kernelement des EU-Emissionsreduktionspakets „Fit für 55“, das bis 2030 eine Reduzierung der CO2-Emissionen um 55 % gegenüber dem Stand von 1990 anstrebt. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die EU zwölf neue Gesetzesmaßnahmen umgesetzt, darunter:
Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien
Erweiterung des EU-Kohlenstoffmarktes
Stopp des Verkaufs von Benzinfahrzeugen
Einführung des CO2-Grenzkontrollmechanismus
Vereinfacht ausgedrückt: Die EU erhebt Abgaben auf aus Drittländern importierte Produkte mit hohem CO2-Ausstoß auf der Grundlage ihrer eingebetteten Emissionen.
Primäre Ziele
Die EU hat CO₂-Zölle in erster Linie eingeführt, um die Verlagerung von CO₂-Emissionen zu verhindern. Diese Herausforderung ergibt sich aus der Klimapolitik, bei der EU-Hersteller in Regionen mit niedrigeren Umweltstandards abwandern, was zu keiner Nettoreduzierung der globalen CO₂-Emissionen führt. Der Mechanismus zielt darauf ab:
Schutz der EU-Produzenten, die strengen CO2-Kontrollen unterliegen
Steigende Kosten für externe Produzenten durch schwächere Emissionsziele
Verhindern Sie, dass EU-Unternehmen ihre Betriebe in Länder mit niedrigeren Emissionskosten verlagern
Gleichzeitig werden durch die Reformen des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) die kostenlosen CO2-Zertifikate bis 2032 vollständig abgeschafft, was die Produktionskosten weiter in die Höhe treibt.
Zeitplan und Umfang der Implementierung
Das CBAM umfasst zunächst die Sektoren Zement, Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff – Sektoren mit hoher Kohlenstoffintensität und hohem Verlagerungsrisiko. Die Umsetzung erfolgt wie folgt:
Probezeit: 01.10.2023 – 31.12.2025
Vollständige Umsetzung: 1. Januar 2026
Während der Laufzeit müssen Importeure jährlich die importierten Warenmengen und die darin enthaltenen Treibhausgase deklarieren und entsprechende CBAM-Zertifikate erwerben, deren Preis sich nach den wöchentlichen Auktionen der EU-EHS-Zertifikate richtet (EUR/t CO₂). Die schrittweise Abschaffung der kostenlosen Zertifikate erfolgt parallel zur CBAM-Umsetzung von 2026 bis 2034.
Auswirkungen auf China
Als größter Handelspartner der EU und Hauptquelle der in Importen enthaltenen Kohlenstoffemissionen ist China mit erheblichen Auswirkungen konfrontiert:
80 % der Kohlenstoffemissionen aus Chinas Zwischenprodukten für die EU stammen aus Metallen, Chemikalien und nichtmetallischen Mineralien – Sektoren mit hohem Risiko im Rahmen des CBAM
Geschätzte Auswirkungen: 5-7 % der gesamten chinesischen Exporte nach Europa betroffen
Voraussichtlicher Exportrückgang: 11–13 % für CBAM-betroffene Sektoren
Zusätzliche jährliche Kosten: 100–300 Millionen US-Dollar (1,6–4,8 % der abgedeckten Exporte)
Branchenbeispiel: Stahlindustrie
Chinas Stahlsektor steht vor besonderen Herausforderungen:
Lücke bei den CO2-Emissionen pro Tonne: 1 Tonne gegenüber EU-Standards
Geschätzte Auswirkungen: 16 Milliarden Yen Handelsvolumeneffekt
Tariferhöhung: ~2,6 Milliarden ¥
Kostensteigerung: ~¥650/Tonne Stahl (11 % Steuersatz)
Chancen und Herausforderungen
CBAM erhöht zwar den Exportdruck, bietet aber auch Chancen:
Entwicklung des Kohlenstoffmarktes:
Chinas Kohlenstoffmarkt steckt noch in den Kinderschuhen
Die aktuellen CO2-Preise spiegeln die Unternehmenskosten nicht vollständig wider
Eine verstärkte EU-Kommunikation ist erforderlich, um nicht preisbezogene Faktoren zu berücksichtigen
Fortschritt in der sauberen Technologie:
Traditionelle Industrien müssen „Qualitätsverbesserung und CO2-Reduzierung“ anstreben
Photovoltaik und neue Energien könnten „grüne Chancen“ erhalten
Potenzieller Exportimpuls für Chinas Photovoltaik-Industrie
Möglicher Anstieg der Investitionen chinesischer Unternehmen in europäische Technologien für saubere Energie
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